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A. AGB Allgemeine Geschäftsbedingungen für Beratungsleistungen (Gewerbe)
(1) Soweit nicht etwas anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart oder zwingend gesetzlich vorgeschrieben ist, gilt dieser Teil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für Verträge und Aufträge über Beratungsleistungen,
die die Uschebti Customer Service Consulting & Management Andreas Thimm (nachfolgend als „Uschebti“ bezeichnet) mit einem gewerblichen Auftraggeber abgeschlossen hat oder die sie von ihrem gewerblichen Auftraggeber zur Durchführung
übertragen bekommen hat. Als gewerblicher Auftraggeber gilt, wer ein Geschäft im Sinne des §1 HGB betreibt oder wer selbständig und/oder freiberuflich tätig ist. Vereine, sowie juristische Personen sind dem gleichgestellt.
(2) Die mit Uschebti geschlossenen Verträgen sind, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, Dienstverträge. Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart, erbringt Uschebti im Rahmen dieser Verträge ausschließlich
Beratungsleistungen. Beratungsleistungen zu Rechts- und Steuerfragen sind jedoch in keinem Fall Bestandteil der Vereinbarung. Beratungsleistungen zu Rechts- und Steuerfragen werden weder konkludent zugesagt noch erbracht.
Gleiches gilt für sonstige Leistungen, zu deren Erbringung es einer besonderen gewerbe- und/oder standesrechtlichen Genehmigung bedarf. Sofern vereinbart kann Uschebti solche Leistungen jedoch gegen Zahlung einer Aufwandsentschädigung
auf der Grundlage üblicher oder vereinbarter Sätze dem Auftraggeber an einen zur Ausführung Berechtigten vermitteln.
§ A.2 Auftragserteilung und Vergütung
(1) Grundlage für die zu erbringende Beratungsleistung durch Uschebti ist der schriftlich geschlossene Beratungsvertrag. In dem Vertrag ist der Leistungsumfang der Beratungsleistung, die Höhe der vereinbarten Vergütung, die Uschebti
für die Erbringung seiner Leistung erhält, sowie die Art der Fälligkeit vereinbart. Der Auftraggeber schuldet gegenüber Uschebti die vereinbarte Beratungsvergütung, sowie zusätzliche Auslagen, die zur Durchführung der Beratungsleistung
von Uschebti mit Zustimmung des Auftraggebers angefallen sind (Spesen). Uschebti berechnet die Vergütung gemäß vereinbarter Zahlungstermine, zum Abschluß etwaiger Teilleistungen bzw. spätestens mit Abschluss der vollständigen Beratungsleistungen.
Spesen werden zeitnah nach Aufkommen, spätestens ebenfalls mit dem Abschluss der Leistungserbringung, fällig gestellt. Die Leistungserbringung ist abgeschlossen, wenn der Auftraggeber und/oder Uschebti die Ausführung für beendet
erklärt hat. Uschebti kann, je nach Dauer und Umfang einer geplanten Beratungsleistung, mit dem Auftraggeber einen angemessenen Vorschuss vereinbaren.
(2) Alle Vereinbarungen über Honorare/Vergütungen verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
(3) Bei der Berechnung von Auslagen (Spesen) gelten ohne gesonderte Vereinbarung folgenden Richtlinien als vereinbart:
– Reisen mit der Bahn: 1. Klasse (nach Beleg);
– Reisen mit dem PKW: 0,65 €/km (nach Fahrtprotokoll);
– Büropauschale: 50,- EUR (pro angefangenen Monat).
§ A.3 Zahlungsbedingungen
(1) Sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, kann Uschebti jede erbrachte Leistung einzeln in Rechnung stellen, sobald die Leistung von Uschebti erbracht wurde. Der Rechnungsbetrag ist gemäß vereinbarten Zahlungsziel,
im Zweifel sofort nach Rechnungserhalt und ohne Abzug zur Zahlung fällig.
(2) Befindet sich der Auftraggeber gegenüber Uschebti mit Zahlungen im Verzug, so werden alle bis dahin bereits bestehenden Forderungen sofort zur Zahlung fällig. Um Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt zur Geltung zu bringen,
ist ein Rücktritt vom Vertrag nicht erforderlich.
(3) Eine Aufrechnung mit Gegenansprüchen durch den Auftraggeber wird ausdrücklich ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenansprüche sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt. Ein Zurückbehaltungsrechts durch den Auftraggeber
wird ausdrücklich ausgeschlossen, es sei denn, es beruht auf demselben Vertragsverhältnis oder die Gegenansprüche sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.
§ A.4 Mitwirkungspflicht
Der Auftraggeber ist verpflichet, Uschebti auch ohne besondere Aufforderung alle für die Ausführung des Auftrages notwendigen und im Besitz des Auftraggebers befindlichen Informationen rechtzeitig vorzulegen und Uschebti von allen
Vorgängen und Umständen in Kenntnis zu setzen, die für die Ausführung des Auftrags von Relevanz sein können.
§ A.5 Mängelbeseitigung
Der Auftraggeber hat einen Anspruch auf Nacherfüllung, soweit die Leistungserbringung durch Uschebti mangelhaft gewesen ist. Eine Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages kann er jedoch erst verlangen, wenn
auch die Nacherfüllung den konkreten Mangel nicht beseitigt. Der Anspruch auf Beseitigung eines Mangels muss vom Auftraggeber unverzüglich nach dem er von dem Mangel Kenntnis erlangt hat, spätestens binnen zwei Wochen nach Abnahme,
schriftlich gegenüber Uschebti zur Geltung gebracht werden. Abgenommene Leistungen gelten nach diesem Zeitpunkt als vollständig erbracht und mangelfrei. Ansprüche auf Mängelbeseitigung, sofern sie nicht aufgrund einer vorsätzlichen
Handlung entstanden sind, verjähren mit Beginn der gesetzlichen Verjährung nach Ablauf eines Jahres. Leistungsdefizite aufgrund höherer Gewalt (Naturkatastrophen, Pandemien, Unfälle etc.) begründen keinen Mangel im Sinne der vertraglichen
Leistungspflicht.
§ A.6 Schadensersatzhaftung
(1) Die Haftung in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit sowie bei einer fahrlässig verursachten Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, ist begrenzt auf die Haftung, wie sie sich ausschließlich jeweils
aus den zwingenden gesetzlichen Bestimmungen ergibt. Uschebti haftet darüber hinaus nur wegen schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder soweit Uschebti den Mangel arglistig verschwiegen hat. Für die schuldhafte
Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist der Schadensersatzanspruch jedoch auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden, höchstens jedoch auf die Höhe des vereinbarten (Teil-)Auftragsentgeltes begrenzt.
(2) Schadensersatzansprüche können nur innerhalb einer Frist von einem Jahr geltend gemacht werden, nachdem der Anspruchsberechtigte von dem Schaden und/oder von dem anspruchsbegründenden Ereignis Kenntnis erlangt hat. Im Zweifel
und sofern nichts anderes vereinbart, gelten die gesetzlichen Verjährungsvorschriften.
§ A.7 Vertraulichkeit
(1) Uschebti verpflichtet sich alle ihr im Rahmen der Geschäftsbeziehungen zugänglich gemachten internen Informationen aus dem Bereich des Auftraggebers vertraulich zu behandeln. Uschebti verpflichtet sich ausdrücklich zur Einhaltung
der bundes- und landesrechtlichen Datenschutzvorschriften. Sofern nichts anderes vereinbart, gelten die
Datenschutzbestimmungen von Uschebti.
(2) Der Auftraggeber verpflichtet sich, dass die im Rahmen der Auftragsdurchführung übermittelten Ergebnisse und Informationen, die auch Betriebsgeheimnisse von Uschebti enthalten können, nur für seine eigenen Zwecke verwendet werden.
Die Weitergabe an einen Dritten bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Uschebti.
§ A.8 Unterlassene Mitwirkung des Auftraggebers
Unterlässt der Auftraggeber eine ihm obliegende Mitwirkung und/oder kommt der Auftraggeber mit der Annahme der von Uschebti angebotenen Leistung in Verzug, ist Uschebti zur fristlosen Kündigung des Vertrages berechtigt. In diesem
Fall bleibt der Anspruch auf Ersatz der durch den Verzug oder die unterlassene Mitwirkung des Auftraggebers entstandenen Mehraufwendungen sowie des verursachten Schadens, unberührt und zwar auch dann, wenn Uschebti von dem Kündigungsrecht
keinen Gebrauch macht.
§ A.9 Schlussbestimmungen
(1) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, so werden die übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll eine Regelung treten, die im Rahmen des rechtlich Zulässigen dem
Willen und Interesse beider Parteien am nächsten kommt.
(2) Für den Auftrag, seine Durchführung und die sich hieraus ergebenen Ansprüche gilt ausschließlich deutsches Recht.
(3) Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Berlin
B. AGB Allgemeine Geschäftsbedingungen für Beratungsleistungen (Verbraucher/Interessenmanagement)
§ B.1 Geltungsbereich
(1) Soweit nicht etwas anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart oder zwingend gesetzlich vorgeschrieben ist, gilt dieser Teil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für Verträge und Aufträge über Beratungsleistungen,
die die Uschebti Customer Service Consulting & Management Andreas Thimm (nachfolgend als „Uschebti“ bezeichnet) mit einem privaten Verbraucher (nachfolgend „Mandant“ genannt) abgeschlossen hat. Ein privater Verbraucher (
Mandant) im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen, freiberuflichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet
werden können.
(2) Die mit Uschebti geschlossenen Verträgen sind, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, Dienstverträge. Der Umfang eines aus einem dieser Verträge resultierenden Auftrages beschränkt sich, sofern nicht anderes
vereinbart, ausschließlich auf eine beratende Tätigkeit. Beratungsleistungen zu Rechts- und Steuerfragen sind jedoch in keinem Fall Bestandteil der Vereinbarung. Beratungsleistungen zu Rechts- und Steuerfragen werden
auch konkludent weder zugesagt noch erbracht. Gleiches gilt für sonstige Leistungen, zu deren Erbringung es einer besonderen gewerbe- und/oder standesrechtlichen Genehmigung bedarf. Sofern mit dem Mandanten vereinbart,
kann Uschebti Aufträge, die solche Leistungen beinhalten, zu deren Erbringung Uschebti nicht berechtigt ist, jedoch an einen zur Ausführung Berechtigten vermitteln.
§ B.2 Mandant/Institution
Der Mandant kann in der Eigenschaft als Konsument, Verbraucher, Kunde einer Firma, eines Unternehmens oder sonstigen Anbieters einer Dienstleitung oder eines Produktes, eines Vereins und/oder einer sonstigen, eine Leistung erbringenden, Person/Vereinigung/Gesellschaft (zusammen hier Institution genannt) in allen Belangen des geschäftsmäßigen nutzungs- und verbrauchsorientierten Umganges miteinander Uschebti kontaktieren und ein aus dem Umfeld des Servicemanagement resultierendes Anliegen vortragen (Requestticket).
§ B.3 Beratungsangebot
Uschebti möchte im Interesse seines Mandanten durch Kommunikation mit der vom Mandanten genannten Institution die Service-Qualität der Institution im Sinne der Interessen seines Mandanten optimieren. Hierzu steht Uschebti seinem Mandanten
als Ansprechpartner in Themen der Serviceausgestaltung und der damit verbundenen Interessenwahrung zur Verfügung. Nach Auftragserteilung durch den Mandanten nimmt Uschebti Kontakt zu der vom Mandanten genannten Institution auf und
versucht das vom Mandanten vorgetragene Anliegen zu erörtern und im Sinne eines kundenorientierten Serviceverständnisses im Interesse des Mandanten eine entsprechende konfliktfreie und entgegenkommende Reaktion der leistenden Institution
zu erreichen.
§ B.4 Vertragsleistung von Uschebti
Trägt der Mandant sein Anliegen Uschebti vor und erklärt sich Uschebti zur Übernahme des Auftrages (Mandat) bereit, so schließen der Mandant und Uschebti einen Beratungsvertrag auf der Grundlage des §675 ff. BGB. Uschebti schuldet
dem Mandanten, sofern nicht zusätzlich Weiteres vereinbart ist, ausschließlich die Bereitstellung eines organisatorischen und/oder technischen Verfahrens zur Wahrnehmung seiner Interessen im Sinne des Beratungsangebotes gemäß
§ B.3 dieser AGB. Uschebti schuldet ausdrücklich keinen Erfolg im Sinne einer Konfliktlösung.
§ B.5 Leistungsgrenze/Betreuung in der Vermittlung
Zwischen dem Mandanten und Uschebti wird mit Verweis auf § B.1 (2) dieser AGB ausdrücklich festgehalten, dass Uschebti weder eine rechtliche Würdigung noch eine rechtliche Prüfung des vorliegenden Einzelfalles vornehmen kann. Uschebti
kann dem Mandanten jedoch bei Bedarf eine Fachressource (z.B. einen Rechtsanwalt, Steuerberater) vermitteln, die eine solche Würdigung und Prüfung im Auftrag des Mandanten vornehmen kann. Uschebti begleitet den Mandaten auf Wunsch
auf der Grundlage des §675 Abs. 2 BGB jedoch in der Ausführung, im Umgang, sowie in der Kommunikation mit dieser Fachressource (siehe auch § B.7 dieser AGB).
§ B.6 Annahmevorbehalt
(1) Uschebti behält sich vor, Anliegen abzulehnen. Eine Pflicht zur Übernahme von Anliegen durch Uschebti wird ausdrücklich verneint. Letzteres gilt auch, wenn zwischen dem Mandanten und Uschebti ein Dauerschuldverhältnis begründet
wurde, welches grundsätzlich die Übernahme von Anliegen beinhaltet.
(2) Rechtsgültige Vereinbarungen kommen grundsätzlich erst durch eine gesonderte schriftliche Annahmeerklärung bzw. Auftragsbestätigung durch Uschebti zustande. Dies gilt ins Besondere für Vertragsanträge und/oder entsprechende Formulare,
die von Uschbeti im Rahmen der Kontaktaufnahme, zu Werbezwecken oder per Internet zur Verfügung gestellt werden. Regelmäßig sind solche Formulare und Informationsangebote ausschließlich als Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes
zu verstehen.
§ B.7 Interessenvertretung
Nimmt Uschebti das Anliegen gem § B.6 dieser AGB an, unterstützt Uschebti den Mandanten bei der Wahrung seiner Interessen im Sinne des § B.4 dieser AGB. Uschebti wird sich hierzu mit seinem Mandaten austauschen und sich so ein Bild
von dessen Serviceerwartung machen. Im Folgenden wird Uschebti dann mit dem Mandanten eine gemeinsame Vorgehensweise zur Optimierung des Serviceverhaltens der jeweiligen Institution besprechen und den Mandanten bei der Umsetzung
dieser Vorgehensweise beratend begleiten. Ziel ist es, die Institution dahin zu bewegen, dass das Serviceverlangen des Mandanten von der Institution wahrgenommen wird, sowie dass sich die Institution bereit erklärt das Serviceverlangen
des Mandanten ganz oder teilweise zu befriedigen. Auf § B.5 dieser AGB wird ausdrücklich gesondert hingewiesen.
§ B.8 Public Power
Nach Abstimmung mit dem Mandanten, kann Uschebti ein Anliegen redaktionell aufarbeiten, auf Wunsch des Mandanten anonymisieren und in seiner elektronischen Fachschrift, sowie in den zugänglichen sozialen Medien veröffentlichen. Die Veröffentlichung dient dem Zweck das Anliegen der Allgemeinheit zugänglich zu machen und dort zur gemeinschaftlichen Unterstützung aufzufordern. Die Institution, der gegenüber das Anliegen begehrt wird, erhält jeweils eine Aufforderung zur öffentlichen Stellungnahme. Uschebti behält sich vor Anliegen nicht zu veröffentlichen. Grundsätzlich ist Uschebti also frei zu entscheiden, welche Anliegen im Rahmen einer Veröffentlichung Berücksichtigung finden können. Uschebti ist nicht zur Veröffentlichung eines Anliegens verpflichtet.
§ B.9 Customerland
Uschebti ist bestrebt die Servicebereitschaft der Institutionen im Sinne aller Mandantengruppen zu optimieren. Zu diesem Zweck bietet Uschebti den Institutionen gesondert Dienstleistungen an. Das Ziel dieser Dienstleistungen es ist,
die Institutionen in die Lage zu versetzen die jeweiligen Anliegen der Mandantengruppen zu erkennen, deren aktuellen Erfüllungsgrat zu bewerten und die Servicelevel, die sich durch diese Serviceanliegen ergeben, zu erfüllen. Unter
der Bezeichnung „Customerland“ bietet Uschebti ausgewählten Institutionen die Möglichkeit sich den Regeln eines ganzheitlichen Serviceverständnisses im Sinne der von Uschebti formulierten Mandanteninteressen zu unterwerfen und entsprechend
ein extrem hohes Verständnis für die Anliegen der Mandaten unter Beweis zu stellen. Institutionen, die berechtigt sind, die Bezeichnung „Customerland“ zu führen, verpflichten sich einer konsequenten Kundenorientierung. Zu diesem
Zweck schließen Uschebti und die jeweiligen Institutionen auf der Grundlage des hier formulierten Geschäftszweckes und damit auch auf Grundlage dieser AGB (Teil A) schriftlich eine gesonderte Vereinbarung, die sodann die Pflichte
und Rechte an der Teilnahme des TQM-Projektes „Customerland“ verbindlich beschreibt.
§ B.10 Vergütung
Der Mandant schuldet Uschebti eine pauschale Bearbeitungsgebühr, die unabhängig vom Erfolg der Beratungsleistung zum Beginn der Übernahme des Mandats fällig wird und die sich am Servicewert orientiert (Preistabelle B). Uschebti kann
zudem mit der Institution eine weitergehende Beratungs- und Kostenübernahmevereinbarung schließen. Der Mandant erklärt sich mit dieser Vorgehensweise ausdrücklich einverstanden.
§ B.11 Beitritt zum Uschebti-Interessenverbund
Uschebti bietet ausgewählten Mandanten die Möglichkeit dem Uschebti-Interessenverbund beizutreten. Eine Aufnahme in den Uschebti-Interessenverbund befreit den Mandanten im Rahmen der Aufnahmebedingungen zum Uschebti-Interessenverbundes während seiner Mitgliedschaft von der pauschalen Bearbeitungsgebühr gemäß § B.10 dieser AGB.
§ B.12 Haftung
Uschebti schuldet, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, ausschließlich eine Beratungleistung. Eine Haftung für die erbrachte Beratungsleistungen besteht nur in so weit, wie Uschebti ein Vorsatz oder ein grober
Verstoß gegen seine Sorgfaltspflichten nachgewiesen werden kann. Die Haftung begrenzt sich in der Höhe auf den Wert der begehrten Serviceleistung, die sich aus dem vom Mandanten konkret vorgetragenen Anliegen ergibt, zu deren Erfüllung
sich die Institution bereit erklären soll. Uschebti haftet auch darüber hinaus nur für Vorsatz oder grob fahrlässiges Verhalten. Uschebti haftet nicht für Handlungen Dritter. Dies gilt auch in den Fällen, in denen Uschebti die Zusammenarbeit
mit dem Dritten vermittelt hat oder bei denen der Dritte über einen Verweis durch Uschebti eine Zusammenarbeit mit einem Mandaten begründet hat.
§ B.13 Pflichtverletzung
Der Mandant verpflichtet sich gegenüber Uschebti zur Wahrheit und zur proaktiven Vollständigkeit in der Informationsweitergabe, soweit der jeweilige Umfang der Information zur vertragsgemäßen Bearbeitung durch Uschebti dienlich oder
gar notwendig ist. Der Mandanten haftet für Schäden, die Uschebti entstehen, weil er wesentliche Informationen zu seinem Serviceanliegen grob fahrlässig oder vorsätzlich nicht, falsch oder unvollständig an Uschebti weitergegeben
hat. Uschebti handelt nach Treu und Glauben auf der Grundlage, dass der von dem Mandanten geschilderte Servicesachverhalt den Tatsachen entspricht. Uschebti kann die Bearbeitung eines Serviceanliegens unmittelbar einstellen, sollte
sich der Mandant einer Pflichtverletzung schuldig gemacht haben. Ein etwaiger Vergütungsanspruch gemäß § B.10 dieser AGB bleibt erhalten. Ein Schadensersatzanspruch gegen den Mandanten, wenn dieser vorsätzlich oder grob fahrlässig
falsche Angaben gemacht hat, bleibt vorbehalten.
§ B.14 Kündigung
(1) Die Vereinbarung zwischen dem Mandanten und Uschebti ist grundsätzlich für Dauer der Bearbeitung des Anliegens geschlossen. Sie endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf mit Erfüllung des Anliegens. Gemäß § B.7 dieser AGB
ist die Leistungserbringung abgeschlossen, wenn das Anliegen von der Institution ganz oder teilweise bedient worden ist oder wenn der Mandat bzw. Uschebti die Ausführung für beendet erklärt hat. Möchte der Mandant oder Uschebti die
Ausführung vor der Erfüllung des Anliegens für beendet erklären, so muss diese Erklärung schriftlich erfolgen und dem jeweils anderen zu gehen. Eine Erklärung via eMail ist der schriftlichen Erklärung gleichgestellt, sofern der Zugang
beim Empfänger vom Absender nachgewiesen oder unstreitig ist.
(2) Vereinbarungen, die über einen festgelegten Zeitraum geschlossen wurden, wie der Beitritt zum Uschebti-Interessenverband, binden für die vereinbarte Laufzeit. Es gelten in diesem Fall die in diesem Zusammenhang vereinbarten Regeln,
wie z.B. die Satzungsregeln des Uschebti-Interessenverbandes.
§ B.15 Schlussbestimmungen
(1) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, so werden die übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll eine Regelung treten, die im Rahmen des rechtlich Zulässigen dem
Willen und Interesse beider Parteien am nächsten kommt.
(2) Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
(3) Erfüllungsort und Gerichtsstand ergeben sich aus den gesetzlichen Bestimmungen, im Zweifel ist Erfüllungsort und Gerichtsstand Berlin.